Brandschutz: "Feuer fängt mit Funken an" (Sprichwort)
Was heißt Brandschutz genau?
Unter Brandschutz versteht man generell alle Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen. Unterschieden wird hier zwischen baulichem, anlagentechnischem und abwehrendem Brandschutz.
Speziell mit Hilfe des vorbeugenden baulichen Brandschutzes lassen sich die Folgen eines Brandes erfolgreich eindämmen.
Darüber hinaus sorgen Maßnahmen im baulichen Brandschutz für Flucht- und Rettungswege innerhalb eines Gebäudes und ermöglichen so im Brandfall eine sichere Evakuierung zur Vermeidung von Personenschäden, gleichzeitig aber auch für notwendige Lösch- und Rettungsmaßnahmen durch die Feuerwehr. Vorgaben zu den jeweils erforderlichen Brandschutzmaßnahmen in einem Gebäude finden sich in der Muster-Bauordnung, den Landesbauordnungen der Bundesländer sowie diversen Richtlinien und (Sonderbau-) Verordnungen. Normen spielen im Brandschutz ebenfalls eine wichtige Rolle, z. B. die DIN 4102 oder die DIN EN 13501-2.
Weitere Maßnahmen im anlagentechnischen Brandschutz (z. B. Sprinkleranlagen, RWA-Anlagen) und die Berücksichtigung des abwehrenden Brandschutzes (z. B. Möglichkeiten der örtlichen Feuerwehr) können je nach Gebäudeklasse und -größe ergänzend zum baulichen Brandschutz zum Tragen kommen.
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